Allgemein
Die Bestimmungen, wer sein Kind in die Betreuung geben darf, haben sich seit der letzten "Notbetreuung" nicht geändert. Denoch bitten wir Ihr Kind/Ihre Kinder wirklich nur in die KiTa zu bringen, wenn Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.
Nachfolgend der Auszug aus der Verfügung des Staatsministeriums vom 07.01.2021 nochmals zur Information:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen;
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist;
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben;
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind;
Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben.
Zum Thema "Umgang mit Krankheitssymtomen" gilt weiterhin uneingeschränkt die Verfügung des Staatsministeriums vom 11.03.2021. Hier der entsprechende Auszug:
Ab Montag, den 15. März 2021, gilt daher in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie dem Landesamt
für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Folgendes für Kinder und Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen:
- Kinder und Beschäftigte mit Schnupfen oder Husten allergischer Ursache, verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können die Kinderbetreuungseinrichtung weiterhin ohne Test besuchen.
- Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch bzw. die Tätigkeit in der Kinderbetreuungseinrichtung nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen- Schnelltest) vorgelegt wird.
- Kranke Kinder und Beschäftigte in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen oder in ihnen tätig sein. Die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung ist erst wieder möglich, wenn die betreffende Person wieder bei gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Zudem ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) erforderlich.
- Der erforderliche Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Es ist nicht erforderlich, abzuwarten, bis die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Schnelltests (Laientest) genügt für den Nachweis nicht.
Besucht ein Kind die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle und treten während des Tagesverlaufs Krankheitssymptome auf, so informieren Sie die Eltern umgehend und bitten darum, das betreffende Kind abzuholen.
Details zu den aktuell geltenden Vorraussetzungen für die Aufnahme des Regelbetriebs können Sie der E-Mail vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales entnehmen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch den Bund hat auch Auswirkungen auf die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV), die daher angepasst wurde. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Änderungen, die den Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betreffen, darlegen.
Bislang haben die Kreisverwaltungsbehörden jeweils am Freitag den für die kommende Woche maßgeblichen Inzidenzwert festgestellt. Danach richtete sich dann, ob die Kindertageseinrichtungen im (eingeschränkten) Regelbetrieb (7-Tage-Inzidenz unter 100) bzw. lediglich eine Notbetreuung (7-Tage-Inzidenz über 100) anbieten durften. Nach der mit Wirkung zum 23. April 2021 geänderten 12. BayIfSMV (§ 3) gilt ab sofort Folgendes:
Ist nach § 28b IfSG oder dieser Verordnung die Geltung von Regelungen an eine bestimmte 7-Tage-Inzidenz geknüpft, gilt:
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- Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
- Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
- Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.
- Abweichend von Nrn. 1 bis 3 macht das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege an dem Tag, an dem § 28b IfSG in Kraft tritt, für alle Landkreise und kreisfreien Städte die für sie maßgebliche Inzidenzeinstufung bekannt; ab dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag finden dort die an die jeweilige Inzidenzeinstufung geknüpften Maßnahmen Anwendung.
Auch § 4 der 12. BayIfSMV wurde angepasst. Private Betreuungsgemeinschaften (Kinder aus zwei Haushalten werden gemeinsam von einer Person betreut) sind danach nun nicht mehr zulässig. Im Rahmen der Kontaktbeschränkungen ist es auch in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 jedoch weiterhin zulässig, dass ein haushaltsfremdes Kind betreut wird (= ein Haushalt + eine weitere Person).
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Prill
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Kindergarten |
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Leitung![]() |
Alexandra Roith Barbara Breitschwerdt TZ (Elternzeit) |
Gruppen: |
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![]() Tel.: 0931/20082437 |
Nadine Pauline Nele (Praktikatin) |
![]() Tel.: 0931/20082433 |
Nicole Nicole |
![]() Tel.: 0931/20082434 |
Inga Hanna |
![]() Tel.: 0931/20082436 |
Elisabeth Tina |
Springer: |
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Je nach Notwendigkeit helfen unsere Springer in den einzelnen Gruppen des Kindergartens bzw. der Kinderkrippe aus. | Silke Birgit Laura Daniela |
Schulkindbetreuung |
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![]() Tel.: 0151/54406141 |
Laura Daniela Sophia Johannes Rene Ulrike |
Kinderkrippe |
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![]() ![]() Tel. Pinguine: 0931/20082435 Tel. Schildkröten: 0931/20082451 |
Olga Lilla Barbara Marietta Susi Janina |
Zusätzlich unterstützen uns zwei Hauswirtschaftskräfte. |
Ab sofort nehmen wir Voranmeldungen für unsere Krippe ab September 2020 entgegen. Wir nehmen Kinder ab 1 Jahr auf.
Bitte füllen Sie das Formular aus und geben es im Kindergarten ab oder senden es uns per E-mail zu.
Kiss & Go Parkplatz Pleichachtalhalle
Sicher ist Ihnen bereits die angespannte Parkplatzsituation an der Heide aufgefallen. Nach dem Wegfall der Parkplätze an der alten Turnhalle des SB Versbachs durch deren Verkauf und die Baustelle auf dem Heideplatz sind aktuell nur sehr wenige Parkplätze vorhanden. Gerade zu den Bring- und Abholzeiten herrschen teilweise chaotische Zustände.
Diese haben natürlich auch eine Auswirkung auf die Sicherheit der Schul- und Kindergartenkinder. Durch zugeparkte Gehwege, parken im Halteverbot oder teilweise auch direkt auf der Straße können die Kinder fahrende Autos nicht mehr rechtzeitig erkennen und sind so einer unnötigen Gefahr ausgesetzt.
Es ist völlig verständlich das jeder seine Kinder sicher und schnell zur Schule und in den Kindergarten bringen will. Vor allem im Kindergarten wenn ggf. auch kleinere Geschwister im Maxi Cosi mit transportiert werden müssen ist man ggf. auf einen Parkplatz im Bereich der Heide angewiesen.
Um die Parkplatzsituation zu entschärfen hat der Elternbeirat der Grundschule eine Initiative für einen "Kiss & Go Parkplatz Pleichachtalhalle" ins Leben gerufen. Ziel ist es möglichst viele Autos von der Heide auf den Parkplatz an der Pleichachtalhalle umzuleiten.
Auch der Elternbeirat des Kindergarten unterstützt diese Initiative. Hier vor allem als Möglichkeit für die Eltern von Maxi Kindern, gemeinsam mit dem Kind den Weg vom Parkplatz an der Pleichachtalhalle zum Kindergarten zu gehen als Vorbereitung für den späteren Schulweg.
Ob es eine geeignate Alternative zum Parken an der Heide ist, hängt von der individuellen Situation jedes einzelnen ab. Wer sich nicht sicher ist kann es einfach ausprobieren. Aus der eigenen Erfahrung der letzten beiden Wochen kann ich sagen, dass es ein angenehmes und stressfreies Parken im Vergleich zur Heide ist. Beide Kinder (2 ½ Jahre und 4 Jahre) laufen - zu mindestens noch - begeistert die Treppen hoch um mir den Weg zu zeigen. Entsprechend kann ich es nur empfehlen.
Mit dem Förderwettbewerb „Sparda macht’s möglich“ unterstützt die Sparda-Bank in diesem Jahr zum fünften Mal mit mehr als 100.000 Euro Ideen und Projekte von gemeinnützigen Bildungseinrichtungen und außerschulischen Lernorten, die junge Menschen für nachhaltiges Denken und Handeln begeistern. Der Kindergarten St. Jakobus nimmt an dem Wettbewerb teil und freut sich auf eine rege Teilnahme damit möglichst viele Stimmen für unser Projekt "Durch Bewegung Gemeinschaft leben und stärken" zusammen kommen.
So einfach geht es unser Projekt zu unterstützen:
- Gehen Sie auf unsere Projektseite
- Geben Sie Ihre Handynummer ein und klicken Sie auf "Codes anfordern". Sie erhalten 3 Codes per SMS an die angegebene Handynummer.
- Klicken Sie auf "2. Codes eingeben" und geben Sie die 3 per SMS erhaltenen Codes ein. Danach klicken Sie auf ABSTIMMEN.
- Empfehlen Sie unser Projekt per Facebook, Twitter oder E-Mail weiter damit möglichst viele Stimmen zusammen kommen.
In der Elternarbeit verfolgen wir den Anspruch, den Eltern:
- als Erziehungspartner zur Verfügung zu stehen,
- vielfältige Rückmeldungen über Ihr Kind zu geben, um Sie an den kleinen Entwicklungsschritten teilhaben zu lassen
- unsere Arbeit transparent zu machen,
- Gelegenheiten zu schaffen, dass Sie sowohl die pädagogischen Mitarbeiter als auch andere Eltern kennen lernen und sich unserer Kindergartengemeinschaft zugehörig fühlen können.
Gesetzliche Grundlage
Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) Art. 14
(1)Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.
(2)Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der Tageseinrichtung.
Sie erörtern und beraten mit ihnen wichtige Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
Um diese Zusammenarbeit zu praktizieren nutzen wir viele verschiedene Wege und Möglichkeiten:
- Flaschenpost (Elternzeitung)
- Magnetwand
- Elternabende
- Elternstammtisch
- Elterngespräche (mindestens eins im Jahr)
- Plakate über Projekte
- Tür- und Angelgespräche
- Feste/Feiern
- Mithilfe und Hospitation der Eltern
- Elternbeirat
- Elterncafé
Flaschenpost
Regelmäßig gibt es im Kindergarten eine interne Kigazeitung (Flaschenpost). In dieser sind aktuelle Projekte, Ausflüge oder Themen für die Familien beschrieben. Kommende Aktionen werden angekündigt oder vergangene Feste usw. reflektiert. Sie dient der Transparenz unserer Arbeit mit den Kindern.
Magnetwand
Ein täglicher Blick darauf verrät allen Familien die aktuellsten und wichtigsten Informationen zum Kigaalltag.Wichtige Post bekommen alle Eltern persönlich über dem Platz ihres Kindes aufgehängt.
Elternstammtisch/Elternabend
Es gibt zwei Formen einen Elternabend zu begehen:
1. Der gruppeninterne Elternabend. Er findet in der eigenen Gruppe oder als Stammtisch außerhalb des Kindergartens statt und dient dem Kennenlernen, dem Austausch und dem Besprechen der eigenen Gruppensituation oder aktueller Themen.
2. Der gruppenübergreifende Elternabend. Geladene Referenten sprechen zu verschiedenen Themen, die vom Elternbeirat und dem Kindergartenteam ausgewählt werden.
Elterngespräch
Ein geplantes und vorbereitetes Einzelgespräch in ruhiger Atmosphäre im Kindergarten zum Austausch zwischen Eltern und pädagogischem Personal um die Erziehungsarbeit aufeinander abzustimmen oder bei Problemen Lösungen zu finden. Diese Gespräche finden auf jeden Fall 1x jährlich statt. Karteikästen mit je einer Karte für jedes Kind stehen in jedem Funktionsraum bereit, so dass jedes Teammitglied auch Kinder aus anderen Gruppen in verschiedenen Situationen beobachten kann und diese dann in die Vorbereitung des Elterngespräches mit einfließen können.
Elternecke
Ein gemütlicher Sessel lädt ein, sich zu setzen und unsere Kindergarten-Portfolio-Ordner durchzublättern - ein Einblick in den Kindergartenalltag bieten diese Fotos aus dem Alltag von Aktionen, Projekten, Ausflügen...
In der Elternecke befinden sich ebenso Ordner, teilweise mit Flyern,zu Fachdienste/Elternratgeber/Schulen, Freizeitangebote/Veranstaltungen/Ferienangebote und Verkaufe/Suche/Kinderkleidermärkte.
Digitale Bilderrahmen
Hiermit möchten wir Ihnen Einblicke in unsere einzelnen Funktionsräume, aber auch in den Gruppenalltag bieten. Dort sehen Sie regelmäßig aktualisiert, welche Angebote und Projekte in den jeweils nebeneinander liegenden Funktionsräumen stattfinden und können vor der Gruppe Ihres Kindes auch immer mal wieder Bilder aus dem Gruppenalltag sehen.
Plakate/Aushänge/Rückblicke
Sind zu finden im Eingangsbereich des Kindergartens, an/ neben der Magnetwand und an oder neben den Gruppenzimmertüren. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen vom Kindergarten oder von der Gruppe: Termine, Ferienregelung, Einladungen etc. Außerdem dienen sie der Transparenz unserer Aufgabe, wenn wir über Ausflüge, Projekte o. ä. Fotos und Erklärungen dazu aufhängen.
Tür- und Angelgespräch
Der kurze Austausch beim Bringen und Abholen des Kindes. Meist beinhaltet es aktuelle Informationen z. B. wie geht es dem Kind, was haben der Morgen und der Tag dem Kind gebracht.
Feste/Feiern
Verschiedene Feste und Feiern sind ein Höhepunkt im Jahresablauf und bringen Kindergarten, Eltern und Kinder in fröhlicher Atmosphäre zusammen z.B. Geburtstagsfeiern, Martinszug, Weihnachtsfeier, Sommerfest uvm.
Mithilfe/Hospitation
Bei vielen Gelegenheiten wünschen wir uns Ihre Mithilfe und Ihr Beiuns-Sein z.B. zum Schnuppern, um uns auf Ausflügen zu begleiten, Reparaturen zu übernehmen, St. Nikolaus zu spielen, zu kochen, backen, basteln, schminken..., und und und
Elternbeirat
Am Anfang des Kindergartenjahres wird nach § 11 des Bay.KiG der Elternbeirat von der Elternschaft gewählt, welcher aus meistens 12-14 Elternbeiräten besteht. Er ist ein wichtiges Gremium, um die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Träger und Eltern zu fördern. Form der Zusammenarbeit sind Elternbeiratssitzungen, Planung und Durchführung gemeinsamer Feste und Ausflüge. Bei wichtigen Entscheidungen wird der Elternbeirat als Vertreter aller Eltern des Kindergartens informiert und miteinbezogen.
Eltercafé
Einmal im Monat treffen sich Eltern in gemütlicher Runde in den Räumen der U-Boot Gruppe zu einem Kaffee um sich auszutauschen und beisammen zu sein.