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Liebe Eltern,

Das Bayerische Stattsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat am Samstag dem 21. März 2020 aktualisierte Informationen bezüglich der Kinderbetreuung bekannt gegegeben. Vor allem bzgl. der Notbetreuung von Kindern bei denen ein oder beide Elternteile in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten gibt es einige Neuerungen. So gilt ab dem 23.03.2020 u. a. folgende Regelung:

Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn

  • ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder
  • beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der o-der die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tä-tigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Voraussetzung ist in die-sem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen.

Details und alle Änderungen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bayerischen Stattsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:

Bitte verwenden Sie nur das jeweils aktuelle Formular zur Erklärung der Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund

Ihr Kindergartenteam

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