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Liebe Eltern,

ab dem 27. April 2020 gilt:

  1. Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.

  2. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.

Es folgen diese Woche noch Informationen für Sie als Eltern zwecks einer Erklärung, die sie ausfüllen müssen (jede Woche neu), wenn sie die Notgruppe in Anspruch nehmen. Diese dienen zur Prüfung, ob sie ein Anrecht auf diese Notbetreuung haben. Die Zahlen der Kinder werden täglich an die Stadt weiter geleitet.
Und es wird aktuell an einem Hypieneplan für die Notgruppen geschrieben. Dieser soll ab Montag in Kraft treten. Welche Bedingungen und Vorschriften hier entstehen, ist mir noch nicht bekannt.

Durch die Erweiterung der Notgruppe, den aber steigenden Hygienemaßnahmen sind wir angewiesen, möglichst kleine Gruppen zu führen. Um hier besser planen zu können, bitte ich Sie mir bis Freitag Vormittag mitzuteilen, wann sie eine Notbetreuung (zunächst für die nächsten zwei Wochen) benötigen. Die Notgruppe hat zu unseren normalen Öffnungszeiten geöffnet und sie können die Notgruppe innerhalb ihrer Buchungszeiten nutzen. Die Grundschüler können zur Schulzeit in der Grundschule durch ebenfalls einer Notgruppe betreut werden. Am Nachmittag dann im U-Boot oder Kindergarten, je nach Kinderzahl. Die schulischen Aufgaben können hier begonnen und betreut werden.

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